Wir prüfen Ihre Maschinen und Anlagen nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und klären die Notwendigkeit einer Konformitätserklärung oder Einbauerklärung. Dazu führen wir eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 und eine Recherche der harmonisierten Normen durch. Ergänzend erstellen wir alle Betriebsanleitungen und notwendigen Unterlagen zur Erlangung der Konformitätserklärung.
EG-Konformitätserklärungen (CE) für Anlagen und Maschinen
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News / Fachbeiträge
Neuer Fachbeitag: Sicheres Arbeiten an Dissolvern und Rührwerken
Dissolver weisen viele Gefahrenstellen auf. Zusammen mit der Firma Dörken und dem Ingenieurbüro Günther Noelle… ∞
Neuer Fachbeitrag: Streitschlichtung bei Konflikten im Maschinen- und Anlagenbau
Streitschlichtung anstatt gerichtlicher Auseinandersetzung. Streit entsteht häufig bei Mängeln an Maschinen bezüglich der Anlagen- und… ∞